Fast 1.500 verheiratete minderjährige
Ausländer sind in Deutschland registriert
Aus der Leserschaft erhalten wir täglich
zahlreiche Anfragen, mit der Bitte, Politiker, aber auch
andere namhafte Persönlichkeiten aus verschiedenen
Institutionen zu verschiedenen Themen zu befragen, die wir
gern kompetent beantworten lassen.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger möchten seitens der
Politik über „minderjährige Ehen“ informiert werden. Deshalb
haben wir einige Politikerinnen und Politiker der
Bundespolitik angeschrieben und nach ihrer Meinung gefragt.
Auch die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, haben wir
angeschrieben und nach ihrer Meinung gefragt. Unsere Anfrage
wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. Seitens des Büros
des SPD-Chefs Sigmar Gabriel zum Thema „Kinderehe“ war als
Grund die China-Reise angeführt.
Anders
bei folgenden Bundestagsabgeordneten.
CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel
sagt dazu: „Kinderehen verletzen elementare Menschenrechte
von Kindern. Sie sind mit unserem Verständnis von Ehe, die
auf einer freien Willensentscheidung und gleichberechtigter
Partnerschaft von Mann und Frau beruht, nicht zu
vereinbaren. In Bezug auf Geschlechtsverkehr gilt das Recht
auf sexuelle Selbstbestimmung. Mit diesem Rechtsverständnis
ist eine Kinderehe nicht vereinbar.
Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt schon heute hohe Hürden,
wenn einer der Verlobten nicht volljährig ist. Ausnahmen für
Verlobte ab 16 Jahren kann ein Familiengericht genehmigen.
Eine Entscheidung der Eltern reicht dazu nicht aus. Imam-
und Roma-Ehen, die nach traditionellen Riten mitten in
Deutschland geschlossen werden, ohne dass eine
standesamtliche Trauung folgt, sind nichtig. Aber dennoch
gibt es sie. Selbst wenn diese Verbindungen in Deutschland
keine Rechtswirkung entfalten, für die Betroffenen schaffen
sie Fakten. Sie leben in Parallelgesellschaften mitten unter
uns.
Die Anerkennung von ausländischen Ehen richtet sich danach,
ob sie dort rechtmäßig geschlossen wurden - es sei denn, sie
stehen im krassen Gegensatz zur öffentlichen Ordnung in
Deutschland. Eine Ehe mit einem Kind unter 14 Jahren ist bei
uns in keinem Fall mit der öffentlichen Ordnung zu
vereinbaren. Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 14 Jahren
wird als Kindesmissbrauch bestraft.
Wie das jüngste Urteil des OLG Bamberg im Fall einer
14-jährigen und ihres 20-jährigen Ehemannes, deren Ehe
anerkannt wurde, zeigt, gibt es aber in der Altersgruppe ab
14 Jahre unterschiedliche Auslegungen. Das führt zu
Rechtsunsicherheit im Umgang mit geflüchteten minderjährigen
Ehepartnern und stößt bei uns auf Unverständnis und
Ablehnung.
Wir haben eine Verantwortung für alle dauerhaft in
Deutschland lebenden Mädchen und Frauen. Wenn ihre
elementarsten Rechte durch eine Kinderehe, ihre weitere
Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben und die Chancen
auf eine gleichberechtigte Integration und Teilhabe
betroffen sind, müssen wir handeln.
Selbstverständliche Rechte von Mädchen in Deutschland müssen
durch ein klares Verbot von Kinder- und Minderjährigenehen
geschützt werden: Die Frauen Unionen sieht daher folgenden
gesetzlichen Änderungsbedarf:
Keine Ehe unter 18 Jahren
Um der Schließung von Kinder- und Minderjährigenehen in
Deutschland einen Riegel vorzuschieben, muss für alle, die
dauerhaft hier leben, deutsches Recht gelten. Wenn die
Ehemündigkeit ausnahmslos für alle auf 18 Jahre festgelegt
würde, könnten in Deutschland auch keine Ehen mit
Minderjährigen mehr neu geschlossen werden.
Keine Voraustrauung
Das Voraustrauungsverbot, das in Deutschland lange Zeit
bedeutungslos war, und deshalb zum 31.12.2008 abgeschafft
wurde, muss wieder eingeführt und sanktioniert werden. Es
darf nicht sein, dass das Standesamtsgebot unterlaufen und
grundlegende Rechte von Mädchen in sog. Nichtehen missachtet
werden. Auch religiöse Bestimmungen müssen mit unserer
öffentlichen Ordnung in Einklang stehen.
Keine
Duldung von Kinderehen, sondern Antragsrecht zur Aufhebung
Jugendämter und Betroffene müssen das Recht erhalten, bei
Gericht die Aufhebung einer Kinderehe zu beantragen. Eine
Prüfung der Umstände im Einzelfall kann dabei die besondere
Situation der jungen Frau im Auge haben, um unzumutbare
Härten zu vermeiden.
Mehr Aufklärung und konkrete Hilfe
Als das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum
besseren Schutz von Opfern der Zwangsheirat 2011 in Kraft
trat, wurden die Aufklärungs- und Hilfsangebote ausgebaut.
Angesichts der faktischen Zunahme der Kinderehen in
Deutschland und des spezifischen Informations- und
Hilfebedarfs der Betroffen, brauchen wir eine breitere
Aufklärung sowie einen Ausbau der Anlauf- und
Beratungsstellen. Die betroffenen Mädchen müssen ihre Rechte
kennen und sie brauchen unsere konkrete Hilfe, um sie auch
tatsächlich durchsetzen zu können.“
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Dazu
schreibt die
Bundestagsabgeordnete Katja Dörner, stellvertretende
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/Die Grünen:
„Die Vorschläge des Justizministers sind ausgewogen.
Pauschal alle Ehen abzuerkennen, ist blinder Aktionismus.
Zentral muss immer das Kindswohl sein. Die Entscheidung
darüber muss bei den Jugendämtern und Familiengerichten
gefällt werden. Schon heute sind im Ausland geschlossene
Ehen mit Kindern unter 14 Jahren in Deutschland verboten.
Ist das Kindswohl gefährdet, gibt es heute schon klare
Regelungen zum weiteren Verfahren.“
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SPD-Fraktionschef
Thomas Oppermann sagt dazu:
„Die Ehemündigkeit muss ohne Ausnahme auf 18 Jahre
festgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Ehen dürfen in
Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn beide Ehegatten
18 Jahre alt sind. Es muss klargestellt werden, dass diese
Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt
werden können. Kinder, die im Ausland verheiratet wurden,
müssen die Möglichkeit erhalten, diese Ehen von hier aus
aufheben zu lassen. Das 2009 abgeschaffte Verbot der
religiösen Voraustrauung im Personenstandsrecht mit
Androhung eines Bußgeldes muss wieder eingeführt werden.
Eine religiöse Trauung darf nur dann erfolgen, wenn zuvor
eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat. Damit wird
gesichert, dass nicht durch religiöse Trauungen der
gesetzliche Schutz von Kindern vor Zwangsverheiratungen
umgangen wird.“ |